ATEX
Die ATEX Richtlinie 2014/34/EU befasst sich mit dem Schutz gegen Unfälle und Schäden, verursacht durch unbeabsichtigtes Entzünden von explosionsfähigen Atmosphären. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, sieht die ATEX Richtlinie vor, dass die Ausführungsform von Komponenten, welche in einem explosionsgefährdeten Bereich betrieben werden, Schutzmaßnahmen einschließt, die das Potenzial der jeweiligen Komponente reduzieren, als Zündquelle zu wirken.
Um die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen, welche in die Ausführungsform einer von der ATEX Richtlinie erfassten Komponente einfließen müssen, findet eine Zuteilung in sogenannte Gerätegruppen und Gerätekategorien statt. Komponenten für den Betrieb im Bergbau werden in Gerätegruppe 1 eingeteilt. Gerätegruppe 2 umfasst Komponenten, welche in allen übrigen Bereichen betrieben werden, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten. Komponenten der Gerätegruppe 1 werden weiter unterteilt in die Gerätekategorien M1 und M2, welche sich durch die Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen und die Betriebsweise unterscheiden. Innerhalb der Gerätegruppe 2 findet eine weitere Unterteilung in drei Gerätekategorien statt, basierend auf Häufigkeit und Dauer des Auftretens von explosionsfähigen Atmosphären innerhalb des Bereichs, in welchem die jeweilige Komponente betrieben wird.
Neben der Einteilung in Gerätegruppen und Gerätekategorien, erfolgt die Zuordnung einer Temperaturklasse, welche eine Grenze für die maximal zulässige Oberflächentemperatur der entsprechenden Komponente vorgibt.