Druckgeräterichtlinie

Bild zur Druckgeräterichtlinie.

Für verfahrenstechnische Anlagen ist die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, kurz DGRL, für die Auslegung und Beschaffung von Behältern und Rohrleitungen relevant. Behälter und Rohrleitungen, deren Designdruck mehr als 0.5bar über dem atmosphärischen Druck von 1.013bar(a) liegen, werden nach einem in der DGRL vorgegebenen Muster in fünf Kategorien eingeteilt. Abhängig von der Kategorie muss der Fertigungsprozess mittels gegebener Konformitätsbewertungsverfahren überwacht werden. Die Zuordnung der Kategorie hängt von mehreren Faktoren ab. Es wird unterschieden, ob es sich um eine Rohrleitung oder einen Behälter handelt. Der Designdruck wird berücksichtigt, sowie, im Falle von Behältern, das Volumen, beziehungsweise, im Falle von Rohrleitungen, die Nennweite. Beim Prozessmedium wird zwischen gefährlichen und ungefährlichen Substanzen unterschieden und zwischen gasförmigem und flüssigem Aggregatzustand. Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei der maximal zulässigen Temperatur um mehr als 0.5bar über dem atmosphärischen Druck von 1.013bar(a) liegen, werden als gasförmig behandelt.

Eine höhere Einstufung in den Kategorien der DGRL und damit höhere für die Fertigung zu erfüllende Konformitätsbewertungsverfahren bedeuten höhere Kosten zur Beschaffung der Komponenten, weswegen bereits bei der Auslegung die Einstufung gemäss DGRL berücksichtigt wird.