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ENDie Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU definiert Verfahren zur Fertigungskontrolle von Druckgeräten und ist für verfahrenstechnische Anlagen insbesondere für die Auslegung und Beschaffung von Behältern und Rohrleitungen relevant.
Behälter und Rohrleitungen, deren Designdruck mehr als 0.5bar über dem atmosphärischen Druck von 1.013bar(a) liegt, werden nach einem in der DGRL vorgegebenen Muster in fünf Kategorien eingeteilt. Für die erste dieser fünf Kategorien sind in der DGRL keine Anforderungen an die Fertigungskontrolle festgelegt. Stattdessen gilt für diese Kategorie mit Verweis auf Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie, dass die Fertigung gemäß "guter Ingenieurpraxis" zu erfolgen hat. Für die anderen vier Kategorien, welche mit den römischen Ziffern I, II, III und IV gekennzeichnet sind, muss der Fertigungsprozess mittels in der Richtlinie beschriebener Konformitätsbewertungsverfahren überwacht werden.
Eine höhere Einstufung in die Kategorien der DGRL und damit ausführlichere für die Fertigung zu erfüllende Konformitätsbewertungsverfahren bedeuten höhere Kosten zur Beschaffung der Komponenten, weswegen bereits bei der Auslegung die Einstufung gemäß DGRL berücksichtigt wird.
Die Zuordnung eines Druckgeräts in eine der fünf Kategorien hängt von mehreren Faktoren ab. Es wird unterschieden, ob es sich um eine Rohrleitung oder einen Behälter handelt. Beim Prozessmedium wird zwischen gefährlichen und ungefährlichen Substanzen unterschieden und zwischen gasförmigem und flüssigem Aggregatzustand. Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei der maximal möglichen Temperatur um mehr als 0.5bar über dem atmosphärischen Druck von 1.013bar(a) liegt, werden als gasförmig behandelt. Aus diesen Faktoren ergeben sich acht Gruppen von Druckgeräten, für die jeweils ein eigenes Konformitätsbewertungsdiagramm existiert. Eine Ausnahme innerhalb dieser Zuordnung bilden befeuerte oder anderweitig beheizte Druckgeräte mit Überhitzungsrisiko zur Erzeugung von Dampf oder überhitztem Wasser. Für Drückgeräte dieser Art gibt es ein separates, zusätzliches Konformitätsbewertungsdiagramm. Mit dieser Ausnahme ergeben sich insgesamt neun Konformitätsdiagramme.
In den Konformitätsdiagrammen ist auf der y‑Achse der Designdruck und auf der x‑Achse, im Falle von Rohrleitungen, die Nennweite, beziehungsweise, im Falle von Behältern, das Volumen aufgetragen. Die aufgespannte Fläche ist für jedes Diagramm nach einem individuellen Muster in die fünf Kategorien der DGRL aufgeteilt. Um die für eine Anlagenkomponente gültige Kategorie festzustellen, wird das zugehörige Diagramm ermittelt und anschließend der Designdruck sowie das Volumen, beziehungsweise die Nennweite, auf den entsprechenden Achsen aufgetragen.
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Wir berücksichtigen die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie bei der Festlegung der Kapazität und der Betriebsbedingungen der Anlagenkomponenten, um Zuordnungen in höhere Kategorien zu vermeiden und die Beschaffungskosten zu reduzieren.
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